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   FG Niedersachsen, 01.07.2004 - 16 K 116/01   

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FG Niedersachsen, 01.07.2004 - 16 K 116/01 (https://dejure.org/2004,7177)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.07.2004 - 16 K 116/01 (https://dejure.org/2004,7177)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. Juli 2004 - 16 K 116/01 (https://dejure.org/2004,7177)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Maßgeblichkeit des bürgerlich rechtlichen Kindbegriffs für die steuerliche Berücksichtigungsfähigkeit eines Kindes

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 32 Abs. 1 Nr. 1 u. 2 EStG; § 1592 Nr. 1 BGB a.F.; § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO
    Begriff des "Kindes" im Sinn des Steuerrechts; Erleichterung des Unterhalts und der Pflege eines Kindes auf Grund eines Kinderfreibetrags; Berücksichtigung von Pflegekindern bei der Erteilung eines Kinderfreibetrages; Voraussetzungen für die Aufhebung oder Änderung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 1 Nr. 1
    Kindergeld; Kindbegriff - Kind i.S.d. Steuerrechts ist das bürgerlich-rechtliche Kind

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kind i.S.d. Steuerrechts ist das bürgerlich-rechtliche Kind

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anwendung der Ehelichkeitsvermutung bei der Zurechnung von Kindern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begriff des "Kindes" im Sinn des Steuerrechts; Erleichterung des Unterhalts und der Pflege eines Kindes auf Grund eines Kinderfreibetrags; Berücksichtigung von Pflegekindern bei der Erteilung eines Kinderfreibetrages; Voraussetzungen für die Aufhebung oder Änderung von ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2005, 2102
  • EFG 2005, 1355
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 17.10.1973 - 1 BvL 20/72

    Kinderfreibetrag für den Vater eines nichtehelichen Kindes

    Auszug aus FG Niedersachsen, 01.07.2004 - 16 K 116/01
    Zielsetzung des Kinderfreibetrags ist es, den Unterhalt und die Pflege des Kindes zu erleichtern (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 17.10.1973 1 BvL 20/72, BStBl II 1974, 92, 94).

    Das BVerfG hat in einem das Jahr 1965 betreffenden Verfahren entschieden, dass nach dem System des § 32 Abs. 2 Nr. 3 EStG in der damals geltenden Fassung die Betreuung eines Kindes jedenfalls bei einem der in Betracht kommenden Steuerpflichtigen zur Gewährung des Kinderfreibetrags führen müsse und dass deshalb die Vorschrift verfassungsgemäß dahin auszulegen sei, dass dem Vater des nicht ehelichen Kindes ein Kinderfreibetrag zustehe, wenn er mit Mutter und Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebe und die Mutter kein zu versteuerndes Einkommen habe (BVerfG-Beschluss vom 17.10.1973 1 BvL 20/72, a.a.O., S. 95).

    Denn durch die Zubilligung eines Kinderfreibetrags neben dem Kindergeldanspruch würden der Kläger und die Kindesmutter sogar besser gestellt als verheiratete Eltern; die Zubilligung eines Kinderfreibetrags neben dem Anspruch auf Kindergeld wäre mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des Schutzes von Ehe und Familie unvereinbar (vgl. BVerfG-Beschluss vom 17.10.1973 1 BvL 20/72, a.a.O., S. 95 rechte Spalte).

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus FG Niedersachsen, 01.07.2004 - 16 K 116/01
    Durch den Kinderfreibetrag soll der Minderung der steuerlichen Leistungsfähigkeit, die durch den Unterhalt von Kindern bedingt ist, Rechnung getragen werden (vgl. BVerfG-Beschluss vom 29.05.1990 1 BvL 20/84, 1 BvL 26/84, 1 BvL 4/86, BStBl II 1990, 653, 657).

    Dem Gesetzgeber steht Gestaltungsfreiheit darüber zu, auf welche Weise er den ihm aus Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz (- GG -) aufgetragenen Schutz verwirklichen will (vgl. BVerfG-Beschluss vom 29.05.1990 1 BvL 20/84, 1 BvL 26/84, 1 BvL 4/86, a.a.O., S. 656).

  • FG Düsseldorf, 13.08.1998 - 8 K 9878/97

    Änderung eines Einkommensteuerbescheid bei Eintritt eines rückwirkenden

    Auszug aus FG Niedersachsen, 01.07.2004 - 16 K 116/01
    Nach allgemeiner Meinung sind für den Kindbegriff des § 32 Abs. 1 Nr. 1 EStG die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (- BGB -) über die Verwandtschaft maßgeblich (z.B. Pust in Littmann/Bitz/Pust, EStG § 32 Rz. 190; Kanzler in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG § 32 Anm. 35; Blümich/Heuermann, EStG § 32 Rz. 36; FG München Urteil vom 30.09.1997 16 K 2031/97, EFG 1998, 371; FG Düsseldorf Urteil vom 13.08.1998 8 K 9878/97 E, EFG 1998, 1448; Niedersächsisches FG Urteil vom 19.08.2003 13 K 323/03, EFG 2004, 164).

    Ob die erfolgreiche Anfechtung der Vaterschaft steuerrechtlich rückwirkend die kindbedingten Vergünstigungen des Scheinvaters beseitigt, braucht hier nicht entschieden zu werden (dafür z.B. FG Düsseldorf Urteil vom 13.08.1998 8 K 9878/97 E, a.a.O., ; a.A. Schmidt/Glanegger, 23. Aufl., EStG § 32 Rz. 13 und FG Düsseldorf Urteil vom 17.02.1983 VII 300/81 EFG 1983, 504 für den Fall der Nichtigkeitserklärung einer Ehe).

  • BFH, 27.10.1992 - VIII R 41/89

    Voraussetzungen für Änderungen gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977

    Auszug aus FG Niedersachsen, 01.07.2004 - 16 K 116/01
    Tatsachen können auch durch einfache deskriptive Begriffe bezeichnet werden, aber auch durch komplexe Begriffe, die eine Zusammenfassung von Tatsachen enthalten und auf einer bestimmten rechtlichen Wertung derselben beruhen (BFH-Urteil vom 27.10.1992 VIII R 41/89, BStBl II 1993, 569).
  • BFH, 02.04.1998 - V R 34/97

    Option bei Grundstückslieferung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 01.07.2004 - 16 K 116/01
    Nachträgliches Bekanntwerden setzt voraus, dass die betreffende Tatsache bei Erlass des ursprünglichen Bescheids bereits vorhanden war (BFH-Urteil vom 02.04.1998 V R 34/97, BStBl II 1998, 695).
  • BVerfG, 23.11.1976 - 1 BvR 150/75

    Kinderfreibeträge

    Auszug aus FG Niedersachsen, 01.07.2004 - 16 K 116/01
    Es entspricht der Rechtsprechung des BVerfG, bei der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Kinderlastenausgleichs nicht nur auf die steuerliche Entlastung abzustellen, sondern auch außersteuerliche Maßnahmen, insbesondere im Bereich der sozialrechtlichen Förderung in die Betrachtung einzubeziehen (BVerfG-Beschluss vom 23.11.1976 1 BvR 150/75, BStBl II 1977, 135 unter C. I. 2. d) der Gründe).
  • BFH, 26.11.1996 - IX R 77/95

    Im Rahmen des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO gilt eine Tatsache nicht als bekannt, die der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 01.07.2004 - 16 K 116/01
    Nachträglich werden Tatsachen bekannt, wenn die Willensbildung des für die Steuerfestsetzung zuständigen Bediensteten bereits abgeschlossen war (BFH-Urteil vom 26.11.1996 IX R 77/95, BStBl II 1997, 422).
  • BFH, 22.08.1990 - I R 69/89

    Stiller Gesellschafter ist Gläubiger von Kapitalerträgen i. S. des § 44 Abs. 1

    Auszug aus FG Niedersachsen, 01.07.2004 - 16 K 116/01
    Die Entscheidung über eine Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO erfolgt in einem eigenständigen Verfahren (BFH-Beschluss vom 08.07.1998 I B 111/97, BStBl II 1998, 702 unter II 1. d) und ist Gegenstand eines besonderen Verwaltungsaktes, der zwar mit der Steuerfestsetzung äußerlich verbunden werden kann (§ 163 Satz 3 AO), der jedoch gesondert anzufechten ist (BFH-Urteil vom 22.08.1990 I R 69/89, BStBl II 1991, 38 unter II. 5. m.w.N.).
  • BFH, 08.07.1998 - I B 111/97

    Vorläufige Steuerfestsetzung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 01.07.2004 - 16 K 116/01
    Die Entscheidung über eine Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO erfolgt in einem eigenständigen Verfahren (BFH-Beschluss vom 08.07.1998 I B 111/97, BStBl II 1998, 702 unter II 1. d) und ist Gegenstand eines besonderen Verwaltungsaktes, der zwar mit der Steuerfestsetzung äußerlich verbunden werden kann (§ 163 Satz 3 AO), der jedoch gesondert anzufechten ist (BFH-Urteil vom 22.08.1990 I R 69/89, BStBl II 1991, 38 unter II. 5. m.w.N.).
  • BFH, 18.12.1996 - XI R 36/96

    Das FA kann einen Steuerbescheid auch dann wegen neuer Tatsachen ändern, wenn es

    Auszug aus FG Niedersachsen, 01.07.2004 - 16 K 116/01
    Tatsache ist alles, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Tatbestandes sein kann; es kann sich handeln um Zustände, Vorgänge, Beziehungen und Eigenschaften materieller oder immaterieller Art (BFH-Urteil vom 18.12.1996 XI R 36/96, BStBl II 1997, 264 m.w.N.).
  • BFH, 09.03.1989 - VI R 94/88

    Kein Pflegekindschaftsverhältnis, wenn die mit dem Kind im Haushalt der

  • FG Niedersachsen, 19.08.2003 - 13 K 323/02

    Voraussetzungen für einen Teilerlass der Einkommensteuer; Anforderungen an das

  • BFH - VIII R 74/04
  • BSG, 28.10.1982 - 10 RKg 51/81

    Anerkennung der Vaterschaft; Nichteheliches Kind; Anspruchsvoraussetzungen für

  • FG München, 30.09.1997 - 16 K 2031/97
  • FG Düsseldorf, 17.02.1983 - VII 300/81
  • BFH, 28.07.2005 - III R 68/04

    Anerkennung der Vaterschaft im finanzgerichtlichen Verfahren ist bei Streit um

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 1355 veröffentlicht.
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